Sportjugend Dresden

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Erkennen

Anzeichen für Kindeswohlgefährdung
Woran kann man eine mögliche Kindeswohlgefährdung erkennen, worauf sollte man achten? Die aufgeführten Punkte sind als Hilfestellung zu verstehen. Sie können Anhaltspunkt für eine mögliche Gefährdung sein, jedoch ist in jedem Fall die Gesamtsituation zu betrachten, um das Risiko von Fehleinschätzungen zu minimieren. Es handelt sich nachfolgend um eine Zusammenfassung. Weitere Informationen dazu findet ihr unten in der Infobox. » Äußere Erscheinung des Kindes
- massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare unverfängliche Ursache
- starke Unterernährung und/oder mangelnde Körperhygiene

- mehrfach witterungsunangemessene oder wiederholt stark verschmutzte Bekleidung » Verhalten des Kindes
- wiederholte oder schwer gewalttätige Übergriffe gegenüber anderen Personen
- berauschter, benommener oder unkoordiniert wirkender Zustand
- Äußerungen des Kindes, die auf Kindeswohlgefährung hinweisen
- Aufenthalt zu altersunangemessenen Zeit und/oder an jugendgefährdenden Orten

» Verhalten der Erziehungsperson

- wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen bzw. gegenüber dem Kind
- häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes
- unbeschränkter Zugang zu Gewalt veherrlichenden oder pornographischen Medien
- Isolierung des Kindes (z.B. durch Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
- stark verwirrtes, berauschtes oder benommenes Erscheinungsbild einer Erziehungsperson » Familiäre Situation
- Kind bleibt über längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in der Obhut ungeeigneter Personen, Obdachlosigkeit
- Kind wird zur Begehung von Straftaten oder verwerflichen Taten eingesetzt » Wohnsituation
- stark vermüllte oder verdreckte Wohnung mit Hinweisen auf äußere Gewaltanwendung
- Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt
- Fehlen einer kindgerechten Ausstattung der Wohnung Es treffen mehrere Anzeichen zu? So könnt ihr weiterverfahren >>