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Wir empfehlen
Sportstättennutzungsfonds
Freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse für die Nutzung kommunaler wie auch privater Sportstätten für verschiedene sportliche Projekte im Kinder- und Jugendbereich beantragen.
Die Richtlinie des Sportstättennutzungsfonds gibt Euch einen Überblick über die Voraussetzungen für einen Zuschuss der Sportstättennutzung. Zu beachten ist insbesondere, dass ein Eigenanteil in Höhe von 8% der Nutzungsgebühr zu leisten ist.
Antragsfristen zur Beantragung von Förderung durch den Sportstättennutzungsfonds sind für dauerhafte Anmietungen der 31.12. des vorherigen Jahres, bei kurzfristiger Anmeldung der 31.03. des laufenden Jahres.
Für die Beantragung von Zuschüssen aus dem Sportstättennutzungfonds stehen Euch die entsprechenden Formulare als Download zur Verfügung: