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Vielfältige Zuschussmöglichkeiten
vereinfachen die Kinder- und Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen.
Die Förderung von Veranstaltungen,
Bildungsmaßnahmen oder der Jugendarbeit im Sportverein gehört zu unseren
Hauptaufgaben. Wir informieren über die aktuellen Richtlinien, Fördervoraussetzungen
und Antragsformulare. |
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| Für das Jahr 2012 können Mitgliedsvereine der Sportjugend Dresden – das sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Dresden sind und Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre zu ihren Mitgliedern zählen – Zuschüsse zu den Gebühren für Übungsleiter-, Trainer-, Kampf- und Schiedsrichterausbildungen für Jugendliche bis 26 Jahre erhalten. Dabei werden 50 Prozent der Ausbildungskosten, jedoch nicht mehr als 100,00 EUR je Teilnehmer/in und Ausbildung, gefördert. Der Antrag erfolgt über ein Formular und sollte 1 Monat vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Die Ausschreibung der gewünschten Ausbildung ist ebenfalls einzureichen. Es können nur Ausbildungen gefördert werden, die im Jahr 2012 beginnen. Die Abrechnung erfolgt nach Ausbildungsende. Einzureichen ist dann ein Teilnahmenachweis sowie die Rechnung über die Ausbildungskosten. |
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| Die Sportjugend Dresden im KSBD e.V. stellt für einzelne Jugendgruppen / Jugendvorstände, Dresdner Sportvereine oder Jugendinitiativen einen Fonds in Höhe von 15.000,00 EUR zur Verfügung. Zielsetzung ist die Förderung von sport-, bewegungs- und freizeitorientierten Aktivitäten, Projekten und Initiativen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Dresdner Sportvereinen, welche unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Erwachsenen bis 27 Jahre entwickelt und durchgeführt werden. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel pro Projekt, Aktivität oder Initiative maximal 500,00 EUR. Die ausführlichen Förderbedingungen, Verfahrensgrundsätze und Antragstermine sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar. |
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Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden:
Die ausführlichen Voraussetzungen für eine Förderung, Antragsverfahren und Antragstermine sowie Bewilligungsverfahren sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar. |
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Die Antragsverfahren, Antragstermine sowie Bewilligungsverfahren sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar. |
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