1. Fonds "Sport bewegt Jugend"
2. Außerschulische Jugendbildung
3. Sportstättennutzungsfonds

 

 


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Ausbildungsförderung 2012

  

 

1. Fonds "Sport bewegt Jugend"





    2. Förderung außerschulischer
       Jugendbildung


    3. Sportstättennutzungfonds

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Vielfältige Zuschussmöglichkeiten vereinfachen die Kinder- und Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen. Die Förderung von Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen oder der Jugendarbeit im Sportverein gehört zu unseren Hauptaufgaben. Wir informieren über die aktuellen Richtlinien, Fördervoraussetzungen und Antragsformulare.






Ausbildungsförderung 2012 für Jugendliche
 
Für das Jahr 2012 können Mitgliedsvereine der Sportjugend Dresden – das sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Dresden sind und Kinder und Jugendliche bis 26 Jahre zu ihren Mitgliedern zählen – Zuschüsse zu den Gebühren für Übungsleiter-, Trainer-, Kampf- und Schiedsrichterausbildungen für Jugendliche bis 26 Jahre erhalten. Dabei werden 50 Prozent der Ausbildungskosten, jedoch nicht mehr als 100,00 EUR je Teilnehmer/in und Ausbildung, gefördert. Der Antrag erfolgt über ein Formular und sollte 1 Monat vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Die Ausschreibung der gewünschten Ausbildung ist ebenfalls einzureichen. Es können nur Ausbildungen gefördert werden, die im Jahr 2012 beginnen. Die Abrechnung erfolgt nach Ausbildungsende. Einzureichen ist dann ein Teilnahmenachweis sowie die Rechnung über die Ausbildungskosten.



1. Fonds "Sport bewegt Jugend"
 
Die Sportjugend Dresden im KSBD e.V. stellt für einzelne Jugendgruppen / Jugendvorstände, Dresdner Sportvereine oder Jugendinitiativen einen Fonds in Höhe von 15.000,00 EUR zur Verfügung. Zielsetzung ist die Förderung von sport-, bewegungs- und freizeitorientierten Aktivitäten, Projekten und Initiativen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Dresdner Sportvereinen, welche unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Erwachsenen bis 27 Jahre entwickelt und durchgeführt werden. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel pro Projekt, Aktivität oder Initiative maximal 500,00 EUR.

Die ausführlichen Förderbedingungen, Verfahrensgrundsätze und Antragstermine sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar.
 



2. Förderung von außerschulischer Jugendbildung

 
Vielfältige Zuschussmöglichkeiten vereinfachen die Kinder- und Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen. Ziel der Sportjugend Dresden ist es, die ganze Breite der Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen zu fördern und zu unterstützen. Grundsätzlich ausgenommen sind dabei die gesamten Bereiche Training, Wettkampf und Leistungssport.

Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden:            

  1. Bildungsmaßnahmen, Erlebnispädagogische Maßnahmen und Internationale Jugendbildung
  2. Feste und Veranstaltungen
  3. Pauschalförderung für Jugendarbeit

Die ausführlichen Voraussetzungen für eine Förderung, Antragsverfahren und Antragstermine sowie Bewilligungsverfahren sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar.





  3. Sportstättennutzungfonds


Die Sportjugend Dresden hat seit 2010 die Vergabe von Zuwendungen für Sportstättennutzungsgebühren vom Jugendamt übernommen. Freien Trägern der Jugendhilfe wird damit die Nutzung kommunaler wie auch privater Sportstätten für verschiedene sportliche Projekte im Kinder- und Jugendbereich ermöglicht. Die Sportjugend Dresden bietet Euch zwei verschiedene Antragsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Antragsfristen:  

  1. ganzjährig regelmäßige Anmietung von Sportstätten - Antragsfrist: 31.12. des Vorjahres
  2. einmalig kurzfristige Anmietung von Sportstätten - Antragsfrist: 31.03. des Antragsjahres

Die Antragsverfahren, Antragstermine sowie Bewilligungsverfahren sind in der nebenstehenden Richtlinie nachlesbar.